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   BVerwG, 26.09.1997 - 1 B 184.97   

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https://dejure.org/1997,19219
BVerwG, 26.09.1997 - 1 B 184.97 (https://dejure.org/1997,19219)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.1997 - 1 B 184.97 (https://dejure.org/1997,19219)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 1997 - 1 B 184.97 (https://dejure.org/1997,19219)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Abschiebung - Stellung der Asylanträge für die Töchter unverzüglich nach deren Geburt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1997 - 1 B 184.97
    Wird nur für einen von mehreren je selbständig tragenden Entscheidungsgründen ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht, genügt die Beschwerde bereits nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (vgl. z.B. Beschluß vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 25.94

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für den erhöhten Ausweisungsschutz nach § 48

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1997 - 1 B 184.97
    Im übrigen entspricht es der Rechtsprechung des beschließenden Senats, daß eine Behörde, wenn sie die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Ermessensermächtigung verneint, ihrer Entscheidung hilfsweise das Vorliegen dieser Voraussetzungen zugrunde legen und eine Ermessensentscheidung treffen darf, wenn sie den Erlaß des begehrten Verwaltungsakts auch aus Ermessensgründen ablehnen will; bei der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung einer solchen Entscheidung darf das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen offenbleiben, wenn nach der Auffassung des Gerichts eine rechtsfehlerfreie negative Ermessensentscheidung vorliegt (vgl. dazu z.B. Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 25.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 11 S. 17 f. m.w.N.).
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